Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
VwVfG NRW§ 26 Beweismittel
Stand: 01.01.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG%20NRW/26#abs-1 (1) Die Behörde bedient sich unter Beachtung des § 3b der Beweismittel, die sie nach pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält. Sie kann insbesondere
1. Auskünfte jeder Art einholen,
2. Beteiligte anhören, Zeugen und Sachverständige vernehmen oder die schriftliche oder elektronische Äußerung von Beteiligten, Sachverständigen und Zeugen einholen,
3. Urkunden und Akten beiziehen,
4. den Augenschein einnehmen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG%20NRW/26#abs-2 (2) Die Beteiligten sollen bei der Ermittlung des Sachverhalts mitwirken. Sie sollen insbesondere ihnen bekannte Tatsachen und Beweismittel angeben. Eine weitergehende Pflicht, bei der Ermittlung des Sachverhalts mitzuwirken, insbesondere eine Pflicht zum persönlichen Erscheinen oder zur Aussage, besteht nur, soweit sie durch Rechtsvorschrift besonders vorgesehen ist. Der Auskunftspflichtige kann die Auskunft auf solche Fragen, zu deren Beantwortung er durch Rechtsvorschrift verpflichtet ist, verweigern, wenn deren Beantwortung ihn selbst oder einen der in § 383 Absatz 1 Nrn. 1 bis 3 der Zivilprozeßordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG%20NRW/26#abs-3 (3) Für Zeugen und Sachverständige besteht eine Pflicht zur Aussage oder zur Erstattung von Gutachten, wenn sie durch Rechtsvorschrift vorgesehen ist. Falls die Behörde Zeugen und Sachverständige herangezogen hat, erhalten sie auf Antrag in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes eine Entschädigung oder Vergütung.
Wird zitiert von 67 Entscheidungen zu § 26 VwVfG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 30.09.2022 – 19 B 712/22
- VG Köln, 10.07.2003 – 14 K 1958/00
- VG Düsseldorf, 03.03.2022 – 4 K 8487/19
- VG Aachen, 20.03.2014 – 1 K 1892/12Zitiert von 1
- BVerwG, 28.09.2010 – 8 B 11.10
- VG Düsseldorf, 21.11.2025 – 7 K 6317/25
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 09.07.2026 – 9 K 997/25Corona-Neustarthilfe: Kein Anspruch auf Neubescheidung bei fehlender Mitwirkung im Endabrechnungsverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 4
- OVG NRW, 17.06.2026 – 8 B 212/26Zitiert von 1
- VG Gelsenkirchen, 04.05.2026 – 19 K 6006/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 26 VwVfG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.